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  • AutorenbildLaura Lindenmann

Alles was du zum Thema Nutzungsrechte wissen musst

Aktualisiert: 22. Jan.

 

Was ist ein Nutzungsrecht ?


Ein Logo repräsentiert ein künstlerisches Werk, das unter Urheberrecht steht. Folglich obliegt es dem/der Urheber*in zu entscheiden, wie dieses Kunstwerk genutzt werden darf. Zu diesem Zweck wird für Kunden eine Nutzungsrechtsvereinbarung erstellt, die die spezifischen Nutzungsbedingungen festlegt.


Diese umfassen typischerweise

  • Art der Nutzung | Darf nurst du das Logo verwenden?

  • Zeitliche Nutzung | Bist du berechtigt, das Logo zeitlich begrenzt oder unbegrenzt zu nutzen?

  • Inhaltliche Nutzung | Wo darfst du dein Logo verwenden und auf welchen Medien? 

  • Örtliche Nutzung | Kannst du dein Logo weltweit nutzen?



 

Wozu dient das Nutzungsrecht?


Das Nutzungsrecht löst Unklarheiten im Umgang mit künstlerischen Werken auf. Als Nutzer*in erhältst du durch das Nutzungsrecht klare Anweisungen, wie du das Logo verwenden darfst. Zudem schreibt das Gesetz vor, dass Urheber*innen angemessen für die Nutzung ihrer Werke vergütet werden müssen.

Bei unrechtmäßiger Nutzung eines künstlerischen Werkes kann der/die Urheber*in Schadensersatz und die Unterlassung der Nutzung fordern. Als Richtlinie dafür dient der Vergütungstarifvertrag des AGD (Allianz deutscher Designer). Sollte die Nutzungsrechtsvergütung ausbleiben, behält sich der/die Gestalter*in das Recht vor, diese jederzeit einzufordern.


 

Unterschied zwischen Nutzungsrecht und Urheberrecht


Das Urheberrecht für dein Logo, also das geschaffene Werk, bleibt stets dem/der Urheber*in und kann nicht übertragen werden - es ist unveräußerlich.


Allerdings gewährt der/die Gestalter*in dem Unternehmen nach der Erstellung des Logos die benötigten Nutzungsrechte, damit das Logo für die unternehmerischen Zwecke genutzt werden kann.

Es ist essenziell, die Nutzungsrechte bereits während der Angebotsphase mit dem/der Gestalter*in zu klären, da je nach beabsichtigtem Verwendungszweck erhebliche Kosten entstehen können.


 

Berechnung der Nutzungsrechte


Die Berechnung eines Nutzungsrechts beruht nicht auf einer willkürlich festgelegten Zahl, sondern orientiert sich am Vergütungstarifvertrag des AGD (Allianz deutscher Designer). Dabei werden die vier Faktoren eines Nutzungsrechts erneut berücksichtigt | Nutzungsart, zeitliche Nutzung, inhaltliche Nutzung und örtliche Nutzung. Diese Faktoren erhalten je nach Umfang der gewünschten Nutzung spezifische Bewertungsfaktoren.

Zum Beispiel:


  • Nutzungsart

Wie "Zweckgebunden, Alleinige Nutzung" – Bewertungsfaktor 1 oder "Datenbearbeitungsrecht" – Bewertungsfaktor 3

  • Zeitliche Nutzung

Wie "einmalige Nutzung" – Bewertungsfaktor 0,75 oder "Dauernutzung" – Bewertungsfaktor 1,5

  • Inhaltliche Nutzung

Wie "Nur Printmedien" – Bewertungsfaktor 0 oder "Alle Medien" – Bewertungsfaktor 1,5

  • Örtliche Nutzung

Wie "Lokal" – Bewertungsfaktor 0,5 oder "weltweit" – Bewertungsfaktor 2



Die Berechnung des Nutzungsrechts erfolgt anhand einer Multiplikation der Summe für die Logoerstellung mit den entsprechenden Faktoren: Nutzungsrecht = Logoerstellungskosten x Summe der Faktoren Beispiel:

  • "Alleinige Nutzung" | Faktor 1

  • "Dauernutzung" | Faktor 1,5

  • "Auf allen Medien" | Faktor 1,5

  • "Weltweit" | Faktor 2





Nutzungsrecht = 1790€ x 6 = 10.740€

Zusätzlich zu den Nutzungsrechtskosten kommt die Summe für die Logoerstellung hinzu. Dieser Betrag erscheint möglicherweise hoch, entspricht jedoch den angemessenen Gebühren gemäß des Vergütungstarifvertrags des AGD (Berufsverband der Designer).


Rechenbeispiel im Vergleich


So wird das Nutzungsrecht anhand der Faktoren kalkuliert


Nutzungsrecht = Summe Logoerstellung x Summe Faktoren 


„Alleinige Nutzung“„Dauernutzung“„Auf allen Medien“„Weltweit“ + Faktor 1 + Faktor 1,5 + Faktor 1,5 + Faktor 2


 

Übrigens


Es ist wichtig zu beachten, dass Urheber- und Nutzungsrechte unabhängig vom Markenrecht sind! Wenn ein Designer oder eine Designerin einem Unternehmen die Nutzungsrechte für ein Logo gewährt hat, kann das Unternehmen dieses für gewerbliche Zwecke als Marke registrieren lassen. Dadurch kann es wirksam vor dem unbefugten Gebrauch durch andere Einzelpersonen oder Unternehmen geschützt werden.


 

Fazit

Das Urheberrecht mag komplex erscheinen, aber es lohnt sich, stets im engen Kontakt mit deinem Designer zu stehen, damit er alle deine Fragen dazu beantworten kann. Eine klare Kommunikation fördert ein besseres Verständnis und trägt dazu bei, die rechtlichen Aspekte des geistigen Eigentums zu klären.

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